Brandschutzzulassung

Werden in Deutschland Sandwichelemente für das Erreichen eines Feuerwiderstandes herangezogen, so benötigt man für die daraus errichteten Bauteile (z. B. feuerwiderstandsfähige Trennwände) immer eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für diesen Anwendungsfall. Dies ist durch die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)“ vom DIBt vorgeschrieben.

Diese sogenannte Brandschutzzulassung für Sandwichelemente  (Z-19.52…) regelt die Einbaubestimmungen, Bauteilanschlüsse sowie die Ausbildung der Unterkonstruktion für die Sandwichelemente, um den erforderliche Feuerwiderstand für das Gesamtsystem auch zu erreichen.

Es ist hier nicht ausreichend, nur ein auf Grundlage der DIN EN 14509 entsprechend CE gekennzeichnetes Sandwichelement mit Feuerwiderstand zu verwenden, diese ausgewiesene Eigenschaft des Feuerwiderstandes gilt nur für den Baustoff (das Sandwichelement) an sich. Der Errichter des Bausystems (mehrere Sandwichelemente, die zusammen eine Wand ergeben inklusive Unterkonstruktion und allen Anschlüssen zu den Nachbarbauteilen, die Feuerwiderstand bieten sollen) ist aber der Monteur der Wand und nicht mehr der Sandwichhersteller! Vom Ausführenden (Errichter) wird der Brandschutzprüfer immer entweder die Übereinstimmungserklärung mit einer Brandschutzzulassung vom Sandwichhersteller, da diese den Einbau regelt, oder eine Zustimmung im Einzelfall für die „Feuerwiderstandswand“ fordern.

Diese System-Sicherheit bieten wir Ihnen mit unser Brandschutzzulassung Z-19.52-2096 zur Herstellung von Wänden oder Dächern mit Feuerwiderstand aus Sandwichelementen mit Mineralwolldämmkern.

 

- Brandschutzzulassung für die Metecno Paneele mit Mineralwolldämmkern:  Z-19.52-2096