Sandwichelemente nach der europäisch harmonisierten Norm DIN EN14509 sind nur selbsttragend (sie dienen lediglich der Übertragung der Lasten auf das Tragwerk) und werden entsprechend mit CE-Zeichen deklariert. Diese dürfen formal nicht zur Aussteifung anderer Bauteile (z.B. Pfetten und Riegel) herangezogen werden, da dieser Anwendungsfall in der europäischen Produktnorm für Sandwichelemente (DIN EN 14509) nicht geregelt ist. Somit werden die tragenden Sandwichelemente (tragen zur Tragfähigkeit eines einzelnen Tragwerksteils bei) zum ungeregelten Baustoff in Deutschland, der wiederum eine separate nationale Zulassung (Z-10.4…) speziell für diesen Anwendungsfall benötigt.
Tragende Sandwichelemente sind mit Ü-Zeichen gekennzeichnet und unterliegen einer Fremdüberwachung. Die Information über den Anwendungsbereich (tragend oder selbsttragend) muss in der Kette vom Planer bis zum bestellenden Kunden durchgegeben werden. Wenn die Paneele zur Aussteifung der Pfetten und Riegel mit herangezogen werden sollen, muss dies bei der Bestellung der Paneele auch zwingend mit angegeben werden, damit das Produkt auch entsprechend seiner späteren Anwendung gesetzlich richtig gekennzeichnet ist (d.h. Ü- oder CE-Zeichen).
Das Produkt ist hier zwar materiell ein und dasselbe, ob nun nach DIN EN 14509 oder nationaler Zulassung gekennzeichnet, der Unterschied ergibt sich allerdings „baurechtlich“ aus dem Anwendungsbereich. (Einsatz als tragendes Sandwichelement (Z-10.4-583) oder selbsttragendes Sandwichelement (Z-10.49-516 + DIN EN 14509) und der entsprechenden Deklarierung dann, mit CE- oder Ü-Zeichen)
- Zulassung für tragende Metecno Sandwichelemente: Allgemeine Bauartengenehmigung/Nationale Zulassung Z-10.4-583
- Durchdringungsfreie Photovoltaikbefestigung auf G4 Sandwichelement